Allgemeine Geschäftsbedingungen Backwash GbR

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

Dieses sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Backwash GbR. Sie gelten ab dem 01.02.2021.
1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, welche mit der Backwash GbR im Zusammenhang mit der Website www.backwash-surfcam.de, deren dazugehörigen Unterseiten und offline am Ausübungsort abgeschlossen werden.
1.2 Ihr Vertragspartner ist:

Backwash GbR
Eva Kreyer & Julia Jergus
Wannerstraße 21
D – 79106 Freiburg
Ust.-IdNr. DE332396214

2. Abschluss eines Vertrages

2.1 Die auf den Internetseiten präsentierten Dienstleistungen und Waren stellen kein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss dar. Vielmehr handelt es sich um eine unverbindliche Einladung, sich über das Buchungssystem für einen Aufenthalt im Surfcamp, einen der Surfkurse oder eine Materialmiete anzumelden. Mit Anklicken des Buttons „Jetzt kostenpflichtig buchen“ bzw. „jetzt kaufen“ versenden Sie Ihre Buchung an uns und geben dadurch ein verbindliches Vertragsangebot für die ausgewählten Dienstleistungen oder den Kauf für die im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Buchung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. 2.2 Nachdem Sie Ihre Buchung im Buchungssystem durchgeführt haben, erhalten Sie von uns eine automatisch erzeugte Email, mit der wir Ihnen den Erhalt Ihrer Buchungsanfrage bzw. Bestellung bestätigen. Ein Vertrag ist dadurch noch nicht zustande gekommen.

2.3 Anschließend erhalten Sie eine automatisch erzeugte Email, mit der wir Ihnen die Buchung bzw. Bestellung und den Vertragsschluss bestätigen.

2.4 Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von der Backwash GbR vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Reisende innerhalb von 10 Tagen die Annahme erklärt. Dieses kann sich von den im Internet veröffentlichen Angaben unterscheiden. Es gelten dann die in der Buchungsbestätigung vereinbarten Leistungen.

3. Zahlungsmodalitäten

Bankverbindung:
Backwash GbR
Sparkasse Freiburg im Breisgau
DE 44 6805 0101001403204
BIC/SWIFT: FRSPDE66XXX

3.1 Für die Bezahlung Ihrer Buchung bzw. Bestellung stehen Ihnen folgende Zahlungsweisen zur Verfügung:

3.1.1 Vorkasse (Überweisung)

3.1.2 Giropay

3.1.3 Applepay

3.1.4 Kreditkarte (Mastercard, Visa)

3.1.5 PayPal
Im Bestellprozess werden Sie auf die Website des Anbieters PayPal weitergeleitet. Dort können Sie Ihre Zahlungsdaten angeben und die Zahlungsanweisung bestätigen). Nach Abgabe der Bestellung fordern wir PayPal zur Einleitung der Zahlungstransaktion auf und nehmen dadurch Ihr Angebot an.

3.1.6 Barzahlung
Nur möglich für Buchungen von Dienstleistungen und nur, wenn die gebuchte Leistung auf denselben oder den folgenden Tag fällt, an dem Sie die Buchung durchführen.

3.2 Die Online Zahlungsabwicklung unseres Online-Buchungssystems führen wir mit dem Zahlungsanbieter Stripe durch.

3.3 Der Gesamtpreis der Buchung bzw. Bestellung ist bei den Zahlarten GiroPay, PayPal, Applepay und Kreditkarte nach Vertragsabschluss sofort zur Zahlung fällig. Hiervon abweichend ist bei der Zahlart Vorkasse der Gesamtpreis bis 10 Tage vor Beginn der Dienstleistung zu überweisen. Bei Barzahlung ist der Gesamtbetrag vor Beginn des Surfcamps, des Surfkurses oder bevor das Leihmaterial an Sie ausgegeben wird, in bar zu bezahlen.

3.4 Sie haften für die Folgen fehlerhafter Angaben während des Bezahlvorgangs (z.B. Falsche Kontoinformationen, Rechtschreibfehler), die Sie zu verantworten haben.

4. Teilnahmebedingungen für Kurse und Voraussetzungen zur Leihmaterialausgabe

4.1 Der Teilnehmer erklärt ausdrücklich, dass aus medizinischer Sicht keine Bedenken gegen das Ausüben des Wellenreitsports und aller anderen (sportlichen) Aktivitäten, an denen er teilnimmt, bestehen. Alle sportlichen Aktivitäten erfolgen stets auf eigene Gefahr. Bei TeilnehmerInnen unter 18 Jahren ist eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten unaufgefordert vorzulegen.
Der Aufenthalt im Backwash Surfcamp ist nur Volljährigen (mindestens 18 Jahre alt) gestattet. In Ausnahmefällen kann eine besondere Vereinbarung zwischen der Backwash GbR und dem minderjährigen Teilnehmer und seinen Erziehungsberechtigten getroffen werden. 4.2 Für die Teilnahme an unseren Camps und Kursen sowie das Ausleihen von Material ist das Anerkennen folgender Regeln Voraussetzung. Diese sind von jedem/jeder AusleiherIn und jedem/jeder Kurs- und SurfcampteilnehmerIn vor Surfcamp-/Kurs-/Mietbeginn zu unterschreiben (Formular Risiko und Haftung).
Teilnehmer- Regeln und Verleih-Regeln:
– Jede/r TeilnehmerIn ist sich bewusst, dass Surfen besondere Anforderungen an die eigene körperliche Verfassung stellt
– Jede TeilnehmerIn haftet für verursachte Schäden an Drittpersonen
– Bei Beschädigung des von uns zur Verfügung gestellten Sportgeräts kommt der/die NutzerIn für den Schaden auf. Das Material ist bei Entgegennahme durch die/den NutzerIn unaufgefordert auf bereits vorhandene Schäden zu untersuchen. Festgestellte Schäden sind beim Personal zu melden, bevor es verwendet wird
– Der/die NutzerIn ist zur pünktlichen Rückgabe verpflichtet. Meteorologische Ereignisse sind einzukalkulieren und stellen keinen Grund zur verspäteten Rückgabe dar. Der/die NutzerIn haftet für alle Schäden und Aufwendungen, die durch eine verspätete Rückgabe entstehen
– Das Team der Backwash GbR lehnt jede Haftung ab, soweit gesetzlich zulässig

4.3 Wir stellen ein entsprechendes Formular (Risiko und Haftung) für alle TeilnehmerInnen und NutzerInnen vor dem Beginn eines jeden Camps, Kurses und vor der Leihmaterialausgabe zur Verfügung. Dieses Formular wie eines für minderjährige Surfcamp- /SurfkursteilnehmerInnen bzw. AusleiherInnen können Sie auch auf der Internetseite downloaden.

5. Leistungen

Es gelten die Leistungsbeschreibungen in der Internet-Publikation unter www.backwash- surfcamp.de und aus den darauf bezugnehmenden Angaben oder Änderungen in der Buchungsbestätigung.

5.1 Die Backwash GbR behält sich ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss Änderungen vorzunehmen. Über solche Änderungen wird der Reisende vor Buchung informiert.

5.2 Die Ausrüstung für die Teilnahme an Kursen wird den Teilnehmern kostenlos zur Verfügung gestellt. Bei Verlust oder grob fahrlässiger Behandlung haftet der Teilnehmer für ihren Zeitwert oder gleichwertigen Ersatz.

5.3 An- und Abreise sind von den Teilnehmenden selbständig in eigener Verantwortung zu organisieren und gehören nicht zur Leistung der GbR.

6. Leistungsänderungen und Preiserhöhungen

Abweichungen oder Änderungen einzelner Leistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und nicht von der Backwash GbR wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Abweichungen für den Kunden nicht unzumutbar oder vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertreten sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Leistung nicht beeinträchtigen. Die Backwash GbR ist verpflichtet, den Kunden von Leistungsänderungen möglichst unverzüglich in Kenntnis zu setzen, sofern die Änderungen nicht lediglich geringfügig sind.

7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Kunde einzelne oder ganze Leistungen infolge vorzeitiger Abreise oder aus sonstigen Gründen nicht in Anspruch, so erfolgt keine Erstattung des Gegenwertes. Kann eine Teilleistung (Sportangebote; Materialbenutzung, Ausflüge u. ä.) witterungsbedingt nicht oder nur teilweise erbracht werden, begründet auch das keinen Anspruch des Teilnehmers auf Erstattung des anteiligen Preises, es sei denn, dem Veranstalter sind durch den Ausfall Kosten erspart worden.

8. Mitwirkungspflicht

Der Teilnehmer/Anmelder ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Er ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich dem Personal zur Kenntnis zu geben.

9. Rücktritt durch den Kunden

Die Stornierung durch den Teilnehmer ist jederzeit möglich und bedarf der Schriftform. Tritt der Teilnehmer vom Vertrag zurück oder tritt er die Leistung nicht an, hat er der Backwash GbR eine Stornierungsgebühr zu entrichten. Maßgebend für die Berechnung der Fristen ist der Zeitpunkt des Rücktritts. Der Rücktritt selbst kann grundsätzlich formfrei erfolgen. Jedoch wird empfohlen, dies aus Beweisgründen schriftlich vorzunehmen. Auch für den Fall des Entstehens verschuldeter Körperschäden des Teilnehmers behält die Backwash GbR den Anspruch auf den Reisepreis. Darüber hinaus wird dem Kunden der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung empfohlen.

9.1 Die Stornierungsgebühren richten sich nach dem Gesamtpreis. Es gelten folgende Rücktrittspauschalen:
– bis 60 Tage vor Reisebeginn 10%
– bis 30 Tage vor Reisebeginn 20%
– bis 15 Tage vor Reisebeginn 40%
– bis 8 Tage vor Reisebeginn 60%
– unter 8 Tage vor Reisebeginn 80%
– bei Nichtantritt der Reise ohne vorherige Rücktrittserklärung: 90% des Reisepreises p. P. Bei Gruppenreisen ab 10 Personen gelten besondere Bedingungen:
– bis 60 Tage vor Reisebeginn 50%
– bis 30 Tage vor Reisebeginn 70%
– bis 15 Tage vor Reisebeginn 80%
– bis 8 Tage vor Reisebeginn 90%
– unter 8 Tage vor Reisebeginn 95%.

9.2 Umbuchungswünsche des Kunden werden, sofern möglich, berücksichtigt und wie ein kostenpflichtiger Rücktritt vom Vertrag mit gleichzeitiger Neuanmeldung behandelt. Bis zum Leistungsbeginn kann der Teilnehmer verlangen, dass statt seiner ein Dritter die Rechte und Pflichten aus seinem Reisevertag eintritt. Die Backwash GbR kann dem Eintritt des Dritten aus wichtigem Grund widersprechen.

9.3 Für Umbuchungen wird eine Bearbeitungsgebühr von 30,- EUR erhoben, ein Anspruch auf Umbuchung besteht nicht. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften der eintretende Dritte und der/die Teilnehmende der Backwash GbR gegenüber als Gesamtschuldner für den Preis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

10. Rücktritt und Kündigung durch die Backwash GbR

Die Backwash GbR kann in folgenden Fällen vor Antritt der Leistung vom Vertrag zurücktreten oder nach Antritt der Leistung den Vertrag kündigen:
10.1 Kündigung wegen Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl: Bei Nichterreichen der ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl (für Surfcamp und Surfkurse beträgt die Mindestteilnehmerzahl 3 Personen), wenn in der Buchungsbestätigung für die entsprechende Leistung auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird, hat die Backwash GbR das Recht, den Reisevertrag bis spätestens eine Woche vor Reisebeginn zu kündigen. Bereits geleistete Zahlungen des Teilnehmers werden unverzüglich zurückerstattet.

10.2 Ausschluss: Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Bei ordnungswidrigem Verhalten, welches die Unversehrtheit der Teilnehmer oder das Ansehen des Veranstalters oder seiner Partner (z.B. Camping Le Truc Vert) gefährdet, kann ein Teilnehmer nach Ermahnung von der Leistung ausgeschlossen werden. Die Teilnahmegebühr wird in diesem Fall nicht zurückerstattet.

10.3 Wird die Leistungserbringung infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl die Backwash GbR als auch der Teilnehmende den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann die Backwash GbR für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

11. Haftung des Veranstalters

Die Backwash GbR haftet als Veranstalter im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Vorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Produktbeschreibung, sofern nicht vor Vertragsabschluss eine Änderung erklärt worden ist, die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Diensteistungen. Die Backwash GbR haftet als Veranstalter für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Person.

11.1 Wird zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht, so vermittelt die Backwash GbR lediglich Fremdleistungen. Backwash GbR haftet daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, auf die der Reisende ausdrücklich hinzuweisen ist und die ihm auf Wunsch zugänglich zu machen sind.
11.2 Die Haftung von Backwash GbR erstreckt sich nicht auf Gefahren, die zwangsläufig mit dem Wellenreitsport oder der angebotenen (sportlichen) Aktivitäten verbunden sind und vom Teilnehmer bewusst in Kauf genommen werden. Sie erstreckt sich auch nicht auf solche Schäden, die dem Teilnehmer während des Wellenreitens oder bei der Teilnahme an den angebotenen (sportlichen) Aktivitäten durch das Verschulden anderer Teilnehmer oder Dritter entstehen.
11.3 Eine Haftung für Verlust und Beschädigung des Eigentums der Teilnehmer seitens der Backwash GbR ist ausgeschlossen. Die Surfausrüstung, sämtliche Sportgeräte sowie sonstige Gegenstände, die Eigentum der Backwash GbR sind, sind von den Teilnehmern ordnungsgemäß zu behandeln. Insbesondere bei grobfahrlässiger Beschädigung und bei Verlust haftet der Teilnehmer für den entstandenen Schaden.

12. Beschränkung der Haftung

Die vertragliche Haftung der Backwash GbR für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.

1. Soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder

2. Soweit die Backwash Gbr für einem dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschulden eines Leistungsträger verantwortlich ist.
Für alle gegen die Backwash Gbr gerichteten Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet die Backwash GbR bei Sachschäden bis EUR 4.000,00. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Teilnehmenden und Reise. Backwash GbR haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Linienflüge, Sportveranstaltungen, Kulturveranstaltungen, Ausstellungen, usw.) und die in der Ausschreibung ausdrücklich gekennzeichnet werden. Ein Schadensersatzanspruch gegen der Backwash GbR ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchem beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

13. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

14. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistung hat der Teilnehmer innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Leistung gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Teilnehmer Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert war. Ansprüche des Teilnehmers verjähren nach 1 Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Leistung dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Teilnehmer solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an die Backwash GbR die Ansprüche zurückweist. Ansprüche auf Schadensersatz wegen Körperverletzung oder Tötung des Teilnehmers verjähren zwei Jahre nach Beendigung der Reise.

15. Pass-, Visa und Gesundheitsvorschriften, Versicherungen

Die Backwash GbR wird den Kunden über wichtige Änderungen der in der Leistungsausschreibung wiedergegebenen allgemeinen Vorschriften vor Antritt der Leistung informieren. Der Teilnehmer ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Leistung wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falschinformation der Backwash GbR bedingt sind. Für Reisende ohne deutsche Staatsangehörigkeit besteht die Pflicht, sich über das zuständige Konsulat die Auskunft einzuholen. Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder vom Reisenden nicht eingehalten werden oder sollte ein Visum durch das Verschulden des Reisenden nicht rechtzeitig erteilt werden, sodass der Kunde deshalb an der Teilnahme der Leistung verhindert ist, kann die Backwash GbR den Teilnehmer mit entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten. Eine Reiserücktrittsversicherung ist nicht im Preis enthalten. Die Backwash GbR empfiehlt den Abschluss von Reiserücktrittskosten-, Reiseunfall-, und Auslandskrankenversicherungen.

16. Nebenabreden, Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Mündliche Abreden, Nebenabsprachen und sonstige Zusicherungen, gleich welcher Art (auch die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst), sind nur dann wirksam, wenn sie schriftlich von der Backwash GbR bestätigt werden. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Sollte der mit der Backwash GbR abgeschlossene Vertrag kein Reisevertrag im Sinne der §§ 651a ff. BGB darstellen, so gelten dessen ungeachtet diese allgemeinen Reisebedingungen.

17. Online Streitbeilegung

17.1 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter www.ec.europa.eu/consumers/odr finden.

17.2 Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist die Backwash GbR nicht verpflichtet und nicht bereit.

18. Datenschutzhinweis

Die Backwash GbR verwendet die Bestandsdaten des Kunden ausschließlich zur Abwicklung der gebuchten Leistung. Alle Kundendaten werden unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften der Bundesdatenschutzgesetze und des Teledienstdatenschutzgesetzes von der Backwash GbR gespeichert und verarbeitet. Der Kunde hat jederzeit ein Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung, Sperrung und ggf. Löschung der gespeicherten Daten. Hierzu wendet sich der Kunde an die Backwash GbR. Die Backwash GbR gibt personenbezogene Daten nicht ohne die ausdrückliche und jederzeit widerrufbare Einwilligung des Kunden an Dritte weiter, soweit es sich nicht um Dienstleistungspartner der Backwash GbR handelt, die die Daten zur Leistungsabwicklung benötigen (z.B. der Campingplatz Le Truc Vert, Surfreiseagenturen oder mit der Zahlungsabwicklung beauftragte Kreditinstitute) benötigt werden.

19. Bildmaterial

Der/die TeilnehmerIn willigt ein, dass von ihm/ihr während des Aufenthalts im Surfcamp, bei Veranstaltungen und sportlichen Aktivitäten erstellte Bildmaterial zu Vermarktung der Backwash GbR verwendet werden darf. Diese Einwilligung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.

20. Schlussbestimmungen

Auf Verträge zwischen uns und Ihnen ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar. Die Bestimmungen der United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG, „UNKaufrecht“) gelten nicht.
20.1 Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet nicht die Unwirksamkeit des Reisevertrages bzw. der übrigen Bestimmungen des Kleingedruckten.

21. Gerichtsstand

Für Klagen gegen die Backwash GbR gilt das Amtsgericht Freiburg im Breisgau